Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen Qualität für Ihre Belange: Unser Erfahrungsschatz umfasst die steuerliche und wirtschaftliche Beratung, Betreuung und Gestaltung auf allen Gebieten des Steuerrechts.
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Steuerliche „Kernberatung“
Die Erstellung der laufenden Buchhaltung und der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter gehört für uns ebenso zu unserem Kerngeschäft, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen für sämtliche Unternehmensformen. Ihr Jahresabschluss dient nicht nur zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt, sondern ist für Brodbeck & Hiller als Ihr Steuerberater Informationsgrundlage für unsere Beratung - und somit wegweisend für Ihr eigenes unternehmerisches Handeln, für Darlehensgeber und Investoren. Unsere Mitarbeiterinnen sind im Steuer- und Sozialversicherungsrecht stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand, auch bei kurzfristigen Änderungen. Sie haben jederzeit eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Lohnabrechnung. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch Ihre private Steuererklärung.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Wir beraten und unterstützen Sie mit unserer steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise bei Ihrer unternehmerischen Zukunft. Bei Existenz- und Unternehmensgründungen oder Umwandlungen und Umstrukturierungen beraten wir Sie zur Wahl der Rechtsform, erstellen Finanz- und Liquiditätsplanungen bis hin zur Finanzierungsbegleitung für Ihre Bankgeschäfte. Wir unterstützen Sie gerne bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen. Auch bei Fragen zur steuerlichen Nachfolgeplanung können Sie sich gerne an uns wenden. Gerne stehen wir Ihnen bei den gennannten Themen zur Seite und beraten sie flexibel und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
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Erbschaft, Schenkung und Testamentsvollstreckung
Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sind Teil unseres Leistungsportfolios. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen beim Finanzamt. Daneben sind wir spezialisiert im Bereich Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung. Wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben, wie Ihre Erben nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass umgehen sollen, dann kann eine Testamentsvollstreckung ein Mittel sein Ihren Wünschen zu entsprechen. Gerne prüfen wir Ihre bisherige letztwillige Regelung auf steuerliche Fallstricke und beraten Sie, ob eine Testamentsvollstreckung für Sie ein geeignetes Mittel zur Nachlassplanung darstellt.